Ein Pass ist ein offizielles Dokument dem jeder Staat seinem eigenen Staatsangehörigen oder den Personen die seine Staatsangehörigkeit erlangt haben oder den Personen denen er Asylrecht gewaehrt hat, waehrend sie Staatsangehöriger eines anderen Staates waren, ausstellt. Wenn man von einem Staat ins andere einreist muss man einen Pass oder einen gleichwertigen Dokument vorlegen.
Türkische Staatsangehörige die über Passarten, Passausstellung, Passverlust und Verlaengerung des Passes detaillierte Informationen haben wollen können vom Polizeipraesidium detaillierte Informationen einholen.
www.egm.gov.trVISAARTEN
Visa
Es ist eine Genehmigungsbescheinigung die von der Vetretung des Landes in die man reisen möchte erteil wird (Konsulat, Botschaft usw.), wenn man von einem Staat ins andere einreisen möchte.
TRANSITVISA
Wenn die Personen von dem Land aus dem sie ausreisen bei der Einreise in ein drittes Land über ein zweites Land reisen müssen und waehrend diese Transit die Zollregion des zweiten Landes verlassen müssen so müssen sie nach den internationalen Abkommen für die Einreise ins dritte Land für das zweite Land “Transitvisa” holen.
VISAEIGENSCHAFT
Mit der Visa die von irgendeinem der 10 Schengenstaaten erteilt worden ist, kann man in die anderen Schengenstaaten reisen. Die Grenzpolizei möchte, dass der Reisende von dem Konsulat des Staates in die er reisen möchte Visa erhaelt und somit den Schengen verwirklicht. (Diese sind die Schengenstaaten: Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Holland, Italien, Spanien, Luxemburg, Portugal und Griechenland).
Multiple
Multiple Ein-und Ausreise (Gültig bis zum Ablauf der Visa)
Single
Einzel Ein-und Ausreise (Wird nur einmal benutzt. Auch wenn der Visa nicht abgelaufen ist kann man damit ein zweites mal nicht ausreisen).
Für detallierten Auskunft: T.R. Aussenministerium
www.mfa.gov.tr